Kreisanglerverband Cottbus-Land e.V.

Sehr geehrte Angelfreundinnen und Angelfreunde,

mit der Einschränkung des öffentlichen Lebens im Rahmen der Verordnung zu Eindämmungsmaßnahmen auf Grund des SARS-COV2-Virus in Brandenburg ist auch das Vereinsleben der im Landesanglerverband organisierten Verbände und Vereine zum Erliegen gekommen. Die Mehrzahl der zum Jahresende stattfindenden Jahreshauptversammlungen der Vereine mussten, der Pandemielage geschuldet, abgesagt werden. Traditionell werden während dieser Veranstaltung auch die Jahresbeiträge für das Folgejahr entrichtet, um rechtzeitig zu Beginn des neuen Jahres weiter der Ausübung der Angelfischerei nachgehen zu können, Die Präsens bei der Zahlung der Mitgliedbeitrage ist für viele Vereine besonders wichtig, um die Maßnahmen der Gewässerpflege und zum gemeinschaftlichen Angeln abzustimmen.

Um unseren Mitgliedern trotzdem die Möglichkeit einzuräumen mit Beginn des neuen Jahres, eine der wenigen verbleibenden erlaubten Freizeitbetätigung zu erhalten hat der LAV Brandenburg entschieden, die Gültigkeit der Beitragsmarke des Jahres 2020 im Mitgliedsdokument des Verbandes bis zum 28.02 2021 zu verlängern, um die Voraussetzung zur Ausübung der Fischerei nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg §18 sicherzustellen.

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Der aus dem Kreisfachausschuss (KFA) Cottbus-Land hervorgegangene Kreisanglerverband (KAV) Cottbus-Land e.V. besteht seit dem Jahr 1992 und hat mittlerweile 30 Angelvereine mit ca. 1400 Mitgliedern in seiner Betreuung. Der Kreisanglerverband Cottbus-Land e.V. ist selbst Mitglied des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

Die Aufgabe des Kreisanglerverband Cottbus-Land e.V. ist es, die Angelvereine in Cottbus und Umgebung, nicht nur zu Fragen des Angelns sowie den satzungsgemäßen Zwecken der Verbandsarbeit, sonder auch zu gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes Brandenburg, zu Berufs- und Angelfischerei sowie Natur- und Umweltschutz zu informieren.