VC 03-001
Spreewaldfließgewässer
Fischereigemeinschaft wendisch / sorbischer Spreewaldfischer Burg und Umgebung
403.00
C 03-01
Salmonidenangelstrecke
Das Koselmühlenfließ, von der Straßenbrücke in Kackrow (oberhalb Straßenbrücke Kackrow Angelverbot – Naturschutzgebiet) bis zur Straßenbrücke der L49 Cottbus Vetschau)
0.84
C 03-101
Hirschteich
(Mühlenteich) Kolkwitz
1.9
C 03-103
Ziegeleiteiche, Annahof
0.96
C 03-119
1.30
C 03-124
Badeteich, Krieschow
1.80
0.60
C 03-126
Restloch Casel
9.42
C 03-131
(3)
Kiessee Maust
- Bootsbenutzung nur zur Bewirtschaftung
21.00
C 03-132
Torfstich, Drachhausen
1.60
C 03-201
(1)
Die Spree mit Fließen, ab Staudamm Talsperre Spremberg bis Kiekebuscher Wehr
- bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
37.90
Der Nordumfluter, vom Abgang der Spree(Wehr VI) bis Wehr Fiedermann unterhalb Byhleguhrer Brücke – (Wehr II)
- bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
19.50
C 03-204
Das Tranitzflies, stehender Seitenarm der Malxe in der Gemarkung Heinersbrück
0.65
Der Priorgraben, von der Landkreisgrenze Spree-Neiße / Stadt Cottbus bis zur Mündung in das Greifenhainer Fließ, für die gekennzeichnete Gewässerstrecke ab Südbahnhof Kolkwitz bis ca. 200m in Richtung Westen Höhe Unterteich besteht ein Verbot für die Angelfischerei
- bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
- Priorgraben, Koselmühlenfließ und Greifenhainer Fließ insgesamt 30ha
30.00
C 03-206
(5,1)
Das Koselmühlenfließ, von der Straßenbrücke der L49 Cottbus – Vetschau bis zur Mündung in den Priorgraben, oberhalb Straßenbrücke der L49 Salmonidenangelstrecke, oberhalb Straßenbrücke Kackrow Angelverbot – Naturschutzgebiet
- bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
- Priorgraben, Koselmühlenfließ und Greifenhainer Fließ insgesamt 30ha
0.00
C 03-207
(5,1)
Das Greifenhainer Fließ, von der Landkreisgrenze Oberspreewald Lausitz bis zur Einmündung des Priorgrabens
- bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
- Priorgraben, Koselmühlenfließ und Greifenhainer Fließ insgesamt 30ha
0.00
1) bis auf Widerruf sind ab sofort Welse zu jeder Zeit in allen Größen zu entnehmen. Ein Umsetzten der entnommenen Welse ist nicht gestattet.
3) Bootsbenutzung nur zur Bewirtschaftung
4) Naturschutz – Einschränkungen beachten – Karte hinterlegt – Boot im Bereich Drebkau, von Casel kommend hinter Friedhof rechts, einsetzbar
5) Priorgraben, Koselmühlenfließ und Greifenhainer Fließ insgesamt 30ha